Ablauf der Online Scheidung in Berlin sowie im gesamten Bundesgebiet

Übersendung des Scheidungsformulars durch Sie Einreichung des Scheidungsantrages durch Rechtsanwältin Xenia Wolff aus Berlin ggf. Ermittlung des Versorgungsausgleiches durch die Rententräger Bestimmung des Scheidungstermins durch das Gericht Ehescheidung.

Online Scheidung Berlin

Der Begriff ist etwas verwirrend, da die Scheidung selbst nicht online durchgeführt werden kann. Das ist in Deutschland – zumindest bislang und in den nächsten Jahren – noch nicht möglich. Gemeint ist hier, dass der gesamte Kontakt und die Korrespondenz mit der Rechtsanwältin bis zum Scheidungstermin online bzw. per Post oder Telefon stattfinden können.

Eine Scheidung online auf diesem Weg bietet sich hauptsächlich dann an, wenn sich die Parteien einig sind, dass sie geschieden werden wollen, bereits alles (Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung) geregelt oder sich zumindest hierüber verständigt haben und ein persönlicher Kontakt mit der Rechtsanwältin nicht gewünscht ist. Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein (bzw. die Scheidung kann maximal 2 Monate vorher eingereicht werden). In diesem Fall muss nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen. Nur dieser wird auch anwaltlich vertreten. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung einfach nur noch zu. Eine Vertretung beider Ehegatten für die Scheidung durch einen Rechtsanwalt ist gesetzlich nicht zulässig, aber in diesem Fall auch nicht erforderlich.

Übersendung des Scheidungsformulars für die Scheidung online in Berlin

Sie können mir das Formular für die Scheidung online ausgefüllt per Email, Fax oder Post übersenden. Dieses wird vertraulich behandelt und nicht an das Gericht geschickt! Auch die weitere Korrespondenz für die Online Scheidung kann auf diesem Weg erfolgen. Der nötige Kontakt mit der Anwältin im Familienrecht kann auch per Telefon stattfinden. Ein persönlicher Besuch bei der Scheidungsanwältin in Berlin ist nicht erforderlich. Sie sparen somit Zeit (für das Anwaltsgespräch, parken etc.) und Geld. Selbstverständlich ist aber auf Wunsch jederzeit ein persönliches Gespräch mit der Scheidungsanwältin möglich, wenn Sie eine Beratung benötigen oder eine individuelle Betreuung wünschen. Hierzu müssen Sie lediglich einen Termin vereinbaren. Die Anwaltsgebühren erhöhen sich hierdurch nicht.

Kostenloser Kostenvoranschlag für die online Scheidung

Nach Erhalt Ihrer persönlichen Daten, die selbstverständlich vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen werden, teile ich Ihnen die voraussichtlichen Gerichts Kosten und Anwaltsgebühren für die gesamte Scheidung mit bzw. ob Prozesskostenhilfe (jetzt Verfahrenskostenhilfe) für Sie in Frage kommt und übersende Ihnen eine Vollmacht. Wenn Sie durch mich vertreten werden möchten, schicken Sie mir die unterschriebene Vollmacht im Original zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (diese reichen zunächst in Kopie, die Originale müssen spätestens im Scheidungstermin vorgelegt werden, bzw. wenn das Gericht diese vorher anfordert)

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienregister, ggf. Übersetzung ausländischer Urkunden
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Kopie des Personalausweises / Passes
  • ggf. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • ggf. Zustimmungserklärung des Ehegatten zur Scheidung

zurück. Sie können mir natürlich auch schon mit dem Scheidungsformular zusammen die erforderlichen Unterlagen zusenden, wenn Sie sich bereits im Klaren sind, dass ich die Scheidung für Sie einreichen soll.

Ich schicke Ihnen dann meinen Scheidungsentwurf und eine Vorschussrechnung zu. Wenn Sie mit den inhaltlichen Angaben in dem Scheidungsentwurf einverstanden sind, überweisen Sie die Gerichtskosten und einen Vorschuss auf meine Rechtsanwaltsgebühren (ca. 1/3 der gesamten Gebühren). Ich nehme nur die gesetzlichen Mindestgebühren, die jeder Scheidungsanwalt/in in Deutschland nehmen muss. Selbst bei einer Honorarvereinbarung, die natürlich auch jederzeit möglich ist, dürfen diese Gebühren von keinem Anwalt / Anwältin unterschritten werden.

Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht (früher Prozesskostenhilfe)

Sollten Sie und Ihr Ehegatte nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Schicken Sie mir hierzu das ausgefüllte Formular für die VERFAHRENSKOSTENHILFE im Original per Post zusammen mit den erforderlichen Anlagen (z. B. Einkommensbescheinigung oder Hartz-IV-Bescheid, aktueller Kontoauszug, Mietvertrag, Übersicht der Schulden, alles in Kopie) zu. Ich werde dieses zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht für Sie einreichen. Vorschüsse werden in diesem Fall nicht fällig. Da das Gericht zunächst die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe prüft, dauert das Verfahren allerdings ein paar Wochen länger.


Einreichung des Scheidungsantrages (muss in Deutschland durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin erfolgen)

Ich werde nach Eingang der Gebühren den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht (in Berlin gibt es drei verschiedene für die jeweiligen Bezirke) einreichen. Ihr Scheidungsformular wird nicht weitergereicht. Nach Erhalt der Gerichtskosten stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag an Ihren Ehepartner zwecks Stellungnahme zu. Wenn alle Folgesachen bereits geregelt sind, wird alsbald ein Termin zur Scheidung bestimmt. Jetzt werden nochmals 1/3 meiner Gebühren fällig. Das Verfahren dauert in Berlin ca. zwischen 4 bis 6 Monate.

Sollte der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dauert das Verfahren ca. 12 Monate oder länger (je nachdem, wie viele Anrechte erworben wurden, z. B. Lebensversicherung, Betriebsrente, gesetzliche Rente etc.). In diesem Fall wird das Familiengericht den Parteien die Formulare zum Versorgungsausgleich zuschicken. Sobald diese von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt wurden, werden sie an die zuständigen Rententräger weitergeleitet, die die Auskünfte und Berechnungen durchführen. Sobald die Auskünfte vorliegen, schickt das Gericht in der Regel einen Entwurf zum Ausgleich und beraumt einen Termin zur Scheidung an.

Der Versorgungsausgleich kann notariell geregelt oder ausgeschlossen werden. Er kann aber auch im Scheidungstermin zu Protokoll ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es dann aber eines zweiten Rechtsanwaltes im Termin für die anwaltlich nicht vertretene Partei.

Scheidungstermin

Der Scheidungstermin selbst nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. In dem Termin, zu dem ich Sie – bundesweit - begleite, müssen in der Regel beide Ehepartner anwesend sein. In Deutschland ist es nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn eine Partei im Ausland lebt) und auch nicht überall möglich, einen Ehepartner per Live-Video zum Scheidungstermin hinzu zuschalten. In Berlin ist dieses Verfahren technisch nicht möglich. Das Gericht legt jetzt den endgültigen Verfahrenswert fest. Hiernach richten sich die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Nach ein paar Tagen übersende ich Ihnen das Protokoll über den Termin und den Scheidungsausspruch sowie meine Schlussrechnung.

Scheidungsbeschluss

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ca. 6 Wochen nach dem Scheidungstermin schicke ich Ihnen den rechtskräftigen Beschluss über Ihre Scheidung. Das Verfahren ist beendet.

Sollte in irgendeinem Bereich der Scheidungsfolgen Streit zwischen den Eheleuten bestehen, ist zwar eine „Online-Scheidung“ möglich, aber nicht sinnvoll. Denn in der Regel wird hier eine Beratung nötig und die Aufnahme der Informationen erfordert ein ausführliches persönliches Gespräch. In diesem Fall werden ohnehin beide Parteien einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen, denn nur dieser kann Anträge vor Gericht stellen.